Sprechstunde
Wenn Sie eine Therapie beginnen möchten oder Hilfe für Ihr Kind suchen, so können Sie zu meinen telefonischen Erreichbarkeitszeiten einen Termin für eine Sprechstunde vereinbaren. Ab dem 01.04.2018 ist eine Sprechstunde vor Beginn einer Therapie zwingend erforderlich. Diese ersten Termine finden i.d.R. vormittags statt. Hierbei haben Sie die Gelegenheit, Ihre Situation genau zu schildern und ich werde Ihnen die therapeutische Vorgehensweise erläutern sowie diagnostische Fragen stellen. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes und das ausgefüllte Anmeldeformular mit zum Erstgespräch!

Probatorik
Als erster Schritt der Behandlung wird eine Diagnostik durchgeführt. Möglicherweise gab es schon eine ausführliche Diagnostik an anderer Stelle (z.B. in einer Praxis, Ambulanz oder Klinik) und Sie suchen jetzt einen Therapieplatz für Ihre Tochter oder Ihren Sohn. Dann wäre es hilfreich, alle Arztbriefe und Vorbefunde zum ersten Termin mitzubringen. Diese ersten sogenannten "probatorischen Sitzungen" werden von den Krankenkassen ohne spezielles Antragsverfahren übernommen.

Therapie
Die Dauer der Psychotherapie richtet sich nach Art und Umfang des zu behandelnden Problems und der vereinbarten Ziele und kann von 24 bis max. 80 Stunden betragen. Fester Bestandteil sind auch therapiebegleitende Bezugspersonensitzungen.

Gesetzlich Versicherte
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine vertragsärztliche Praxis. Hierdurch können psychotherapeutische Leistungen auf Antrag und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.

Privatversicherung und Beihilfe
Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichentherapie übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Als Selbstzahler entfällt für Sie die Bürokratie mit den Kassen. Sie müssen nicht auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse warten und es müssen keine Daten an die Krankenkasse übermittelt werden. Mein Honorar ergibt sich hier aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Terminabsagen
Es ist zwingend erforderlich, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, möglichst 48 Stunden vorher oder spätestens dann absagen, wenn absehbar ist, dass Sie den Termin nicht einhalten können (z. B. akute Erkrankung des Kindes). Termine, die Sie nicht abgesagt haben, müssen wir Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis mit festen Terminen. Nicht rechtzeitig abgesagte Sitzungen führen zu erheblichen Ausfallzeiten. Die dabei entstehenden Kosten können Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden (nach der Gebührenordnung für Ärzte).

Qualitätssicherung
Im Interesse der Qualitätssicherung werde ich Sie bitten, über Ihre Erfahrungen in meiner Praxis in Form von Fragebögen Auskunft zu geben.

Einsicht in die Krankengeschichte
Eine Einsicht in die Krankengeschichte ist juristisch geregelt und während der Aufbewahrungsdauer von mindestens 10 Jahren nach Behandlungsende möglich. Angaben über Dritte darf ich ohne deren Zustimmung nicht zugänglich machen.

Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche - Annette Hartl

Hochberg 18
93086 Wörth a.d. Donau

Tel.: 0 94 82 - 66 30 177
Fax: 0 94 82 - 66 30 178

Sprechzeiten:
Mo.-Fr.: 9-12 Uhr & 13-18 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Telefonische Terminvereinbarung:
Mo.-Fr. 12-13 Uhr